Das Cyber-Sicherheitsnetzwerk des BSI

Mit dem CSN (Cyber-Sicherheitsnetzwerk) des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) soll eine flächendeckende dezentrale Struktur aufgebaut werden, die effizient und kostengünstig KMU und Bürger bei IT-Sicherheitsvorfällen Unterstützung anbietet.

 

Wichtige Informationen:

In dieser Übersicht finden Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen, wie sie einen Vorfall bewältigen, melden, sich informieren oder vorbeugen können:

Ich unterstütze hierbei als Digitaler Ersthelfer. 

Der Digitale Ersthelfer hat die Aufgabe, bei IT-Sicherheitsvorfällen eine qualifizierte Einschätzung des Vorfalls zu treffen und dem Betroffenen Ersthilfe bei kleineren IT-Störungen und IT-Vorfällen zu leisten, sowie erste Handlungsempfehlungen zu geben. 

 

Mein Eintrag in der CSN-Datenbank. 

Sollte ich nicht telefonisch erreichbar sein, so dürfen sich Hilfe Suchende per E-Mail an mich wenden. 

Die angegebene Telefonnummer kann für Anrufe, jedoch nicht für Messages verwendet werden.

 

 

Rahmenbedingungen:

 

Rechte des/der Anrufenden bzw. Hilfesuchenden:

Alle Daten und Informationen werden vertraulich behandelt, (wenn überhaupt) im Sinne der DSGVO notiert (z.B. E-Mail-Adresse) und nur zur Lösungsfindung verwendet.

Auf Wunsch gehen die Analysedaten an den Anrufenden per E-Mail. Ein Statistikbericht wird anonymisiert an die Geschäftsstelle des CSN geschickt. Nach dem Versand werden die Daten beim Ersthelfer gelöscht.

 

Zeitlicher Rahmen und Kosten:

Das Telefonat ist eine Erste-Hilfe-Dienstleistung und ist für max. 30 Minuten angesetzt. Meine Dienstleistung ist in dieser Zeit kostenfrei.

Weitere Dienstleistungen sind kostenpflichtig; sie werden mit dem Ersthelfer vor Leistungserbringung vereinbart.

 

Vorgehensweise:

Wir erfassen den Sachverhalt.

Hierzu helfen diese Fragen, die der/die Hilfesuchende vorbereiten kann:

  • Ist der Sachverhalt im privaten oder unternehmerischen Umfeld entstanden?
  • Welche IT-Systeme und welche Geräte sind betroffen?
  • Was ist geschehen? Welche Auswirkungen sind spürbar?
  • Sind externe bzw. Dritte von dem IT-Sicherheitsvorfall betroffen? (z.B. Partner, Kunden)
  • Welche Tätigkeiten wurden (davor/danach) ausgeführt?
  • Welche Unregelmäßigkeiten wurden beobachtet?
  • Wann ist die Begebenheit aufgetreten?
  • Wo befindet sich das IT-System (Gebäude, Raum, Arbeitsplatz)?
  • Wurden schon Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?

Wir versuchen damit die Problematik einzugrenzen und genau zu identifizieren.

Liegt eine IT-Störung oder ein IT-Vorfall vor?

Welche Schutzziele wurden verletzt: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit

 

Der Ersthelfer gibt Handlungsempfehlungen.

Sollten Unsicherheiten zu Vermutungen führen, so sollte sich der/die Hilfesuchende für weiteres Vorgehen an einen Vorfall-Experten wenden; eine Adressliste dazu finden Sie hier.